Wehrbeschwerdeverfahren BVerwG gegen Corona-„Impfung“-Duldungspflicht

Über die Wehrbeschwerdeverfahren von zwei Bundeswehroffizieren gegen die Anweisung der Bundesverteidigungsministerin vom zur Aufnahme der COVID-19-„Impfung“ in das Basisimpfschema der Bundeswehr „Allgemeine Regelung (AR) Impf- und ausgewählte Prophylaxemaßnahmen – Fachlicher Teil – A1-840/8-4000 und darauf gestützte Tagesbefehle vom und wird alsbald an dieser Stelle informiert werden:

I.

In den o.g. Wehrbeschwerdeverfahren sollte am verhandelt werden. Dieser Termin wurde auf Grund der Erkrankung eines Richters aufgehoben.

Nunmehr steht fest, dass in diesen Verfahren erstmals am ab 10 Uhr im Großen Sitzungsaal öffentlich verhandelt werden wird:

Wir, die an diesen Verfahren beteiligten Anwältinnen und Anwälte, überlegen derzeit, ob es sinnvoll ist, auch noch weiteren Soldatinnen und Soldaten anzubieten, dass sie in diesen Verfahren mit gleichlautenden Anträgen von uns vertreten werden.

Wenn wir uns (alsbald) dazu entschließen würden, dann würden wir selbstverständlich zunächst auch die notwendigen organisatorischen Vorbereitungen treffen, damit alle hierbei anfallenden Vertretungsanfragen etc. auch angemessen bewältigt werden können. Wir würden dann bekannt geben, bei welcher Kanzlei Sie sich – per Mail – melden können, um die weiteren Einzelheiten Ihrer Vertretung klären zu können.

Zur Vermeidung von Missverständnissen stellen wir klar, dass zu dem Team der Anwälte, die bei den oben genannten Wehrbeschwerdeverfahren beim BVerwG mitwirken, aktuell nur die folgenden Anwältinnen und Anwälte zählen:

Wilfried Schmitz (zunächst war ich alleine in diesen Verfahren der Bevollmächtigte, ab Mitte März habe ich dieses Anwälte-Team aufgebaut)

Beate Bahner,
Dr. Brigtte Röhrig
Prof. Dr. Martin Schwab
Sven Lausen
Göran Thoms

Etwaige anwaltliche Aufrufe zur Beteiligung an unseren Wehrbeschwerdeverfahren sind also nur dann von uns autorisiert worden und stehen nur dann mit unseren Verfahren in Verbindung, wenn wir selbst in diesem Aufruf als Kontaktpersonen bezeichnet werden.

Warten Sie also bitte weitere Veröffentlichungen dazu ab.

Herzlicher Gruß

Wilfried Schmitz
Rechtsanwalt

II.

Der folgende Schriftsatz Kollegin der Kollegin Beate Bahner vom vermittelt einen guten Überblick über die Sach- und Rechtsfragen, die in diesem Verfahren vertieft erörtert werden:

29.3.22 RAin Beate Bahner_Schriftsatz_Wehrbeschwerde_Covid_Impfung_Schriftsatz_an_BVerwG – anonymisiert

Hier mein 1. Schriftsatz an das BVerwG vom :

23.2.22 Stellungnahme an BVerwG – anonymisiert

Hier mein Schriftsatz an das BVerwG vom  mitsamt 2 der dort genannten Quellen:

.Stellungnahme an BVerwG – anonymisiert

Klage_der_Brook_Jackson_vs_Pfizer_gov_uscourts_txed_203248_2_deutsch

R14035615_FauciDossier_DE

Weitere meiner mittlerweile 16 Schriftsätze an das BVerwG werden von mir noch veröffentlicht:

 

Bis Ende März 2022 sind von meinen Kolleginnen Beate Bahner, Dr. Brigitte Röhrig und mir bereits auf mehr als 300 Seiten (ohne Anlagen) Argumente gegen die diese Coronavirus-„Schutzimpfung“ Duldungspflicht vorgetragen worden. Seit Mitte April 2022 haben wir sicherlich mehr als 600 Seiten (ohne Anlagen) an das BVerwG übermittelt.

III.

Hierzu folgender Spendenaufruf der Ärzte für den Frieden 

„Wie schwer zu übersehen ist, habe ich hier noch nie zu persönlichen Spenden für meine Arbeit aufgerufen. Das wird auch in Zukunft nicht geschehen. Dafür bitte ich, diesen Aufruf unterstützen:

‼️ Spendenaufruf ‼️

➡️ Am verhandelt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ab 10.00 Uhr über die Beschwerden zweier Soldaten, gegen die Duldungspflicht der Coronavirus-„Impfung“ bei der Bundeswehr.

Ein Erfolg des Verfahrens, würde zum Ende der Coronavirus-„Duldungs-/Impfpflicht“ bei der Bundeswehr führen.

🔻Wird es womöglich zum wichtigsten Verfahren des Jahres?🔻

➡️ Pressmitteilung (https://t.me/aerzte/34677) des Bundesverwaltungsgerichts

Die anwaltliche Vertretung erfolgt durch den, mir persönlich bekannten, RA Wilfried Schmitz, der anlässlich der außerordentlichen Bedeutung und Tragweite dieser Verfahren ein unterstützendes Team von herausragend qualifizierten Anwälten aufgebaut hat.

Dazu zählen u.a. Prof. Dr. Martin Schwab, RAin Beate Bahner, RAin Dr. B. Röhrig und RA Sven Lausen.

Schon wegen der Vielzahl der zu ladenden Experten ist bereits jetzt ein ganz erheblicher Anfall von Kosten absehbar, den die Soldaten, o. g. Anwälte, die wegen der außerordentlichen Bedeutung spontan ihre Mitwirkung zugesagt haben, nicht aus eigener Kraft aufbringen können.

Daher komme ich gern der Bitte nach, für die ungedeckten Kosten dieses Verfahrens zu Spenden aufrufen.

Ein etwaiger, aber kaum zu erwartender, Überschuss käme dem Verein www.zukunft-moeglich-machen.de zugute, dessen 1. Vors. ich bin.

Im Gegensatz zu anderen „Spendenbuden-Aufrufen“, bekannter Protagonisten, mit denen z.T. Eigenheime in wärmeren Gefilden finanziert wurden, werde ich auf meiner Website www.aerzte-fuer-den-frieden.de genau Rechenschaft über die erhaltenen Spenden ablegen, deren zweckgebundene Verwendung dann RA Schmitz obliegt.

Überweisungen bitte auf mein folgendes Konto:
Jette Limberg
DE93230527500086002219
NOLADE21RZB

‼️ Wichtig: Verwendungszweck ‼️

➡️ „Schenkung für Verfahren BVerwG“

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t.me/aerzte
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