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Rechtsanwalt Wilfried Schmitz
Millener Weg 32
52538 Selfkant
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Fast jedes Mandat beginnt mit der Frage nach den Kosten der anwaltlichen Beratung / Vertretung
Die Frage ist mehr als berechtigt, weil viele Menschen in den letzten Jahren massiv an Kaufkraft verloren haben und nun Angst haben, bei ihrer Suche nach gutem Rat mit (zu) hohen Kosten belastet zu werden.
Die Antwort: Jede Beratung beginnt mit der (natürlich kostenlosen) Auskunft dazu, mit welchen Kosten der Mandant rechnen muss.
Möglicherweise „kostet“ der Anwaltsbesuch nur ein wenig Zeitaufwand ! Mittellose Menschen haben regelmäßig Anspruch auf Beratungs- und Prozesskostenhilfe und können dann vom eigenen Anwalt nicht zusätzlich „zur Kasse gebeten“ werden.
Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, kann im Zweifel durch seinen Anwalt klären lassen, welche Leistungen des Anwalts durch die Versicherung übernommen werden.
Im Übrigen orientiert sich die Höhe der Beratungsgebühr – die im Rahmen der Gesetze im Einzelfall frei verhandelbar ist - an dem Umfang und der Schwierigkeit der Angelegenheit. Im Regelfall wird nach dem Zeitaufwand abgerechnet, so dass eine kurze und einfache Beratung nur geringe Kosten mit sich bringt.
Sobald Klageauftrag erteilt ist, richtet sich die Anwaltsvergütung fast immer nach dem Gegenstandswert ( dem „Streitwert“ ) der Angelegenheit. Bei besonders
aufwändigen Angelegenheiten, die keine zuverlässige Schätzung des Gesamtaufwands erlauben, kommt regelmäßig nur noch der Abschluss einer stundensatzbezogenen Honorarvereinbarung in
Betracht.